Studiostandort in Bielefeld
Allgemeine Geschäftsbedingungen
RNMS Studios, Inhaber Emirhan Baran Sahin, Brockhagener Straße 183, 33649 Bielefeld
Stand: 4. November 2026
§ 1 Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen RNMS Studios, Inhaber Emirhan Baran Sahin (nachfolgend „RNMS Studios“), und ihren Kunden über Leistungen des Tonstudios, insbesondere Recording, Mixing, Mastering, Musikproduktion, Online-Mixing, Event-Sessions (zum Beispiel Junggesellenabschiede und Kindergeburtstage), Workshops sowie die stundenweise Überlassung des Studios.
- Kunden können Verbraucher oder Unternehmer sein. Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
- Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn RNMS Studios ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
- Angebote von RNMS Studios auf der Website, in Preislisten oder in Gesprächen sind freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande, wenn RNMS Studios eine Anfrage oder Buchung des Kunden in Textform (zum Beispiel per E-Mail oder WhatsApp) bestätigt oder mit der Leistung beginnt.
- Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Bestätigung. Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie in Textform bestätigt werden.
§ 3 Leistungen und Mitwirkung des Kunden
- RNMS Studios erbringt die vereinbarten Leistungen nach dem Stand der Technik und mit der Sorgfalt eines professionellen Tonstudios. Ein bestimmter kommerzieller Erfolg (zum Beispiel Streaming-Zahlen, Chartplatzierungen, Playlist-Aufnahmen) ist nicht geschuldet.
- Der Kunde stellt die für die Leistung nötigen Inhalte rechtzeitig bereit, insbesondere Texte, Beats, Rohaufnahmen, Projektdateien und Referenzen, und erscheint zu gebuchten Terminen pünktlich. Verzögerungen, die der Kunde zu vertreten hat, gehen zu seinen Lasten; gebuchte Studiozeit wird auch dann berechnet, wenn sie wegen Verspätung des Kunden nicht voll genutzt wird.
- Bei Mixing und Mastering ist eine Korrekturrunde im Preis enthalten. Weitere Korrekturrunden oder Änderungen am vereinbarten Leistungsumfang werden nach Zeitaufwand zum jeweils gültigen Stundensatz berechnet.
- Der Kunde versichert, dass er an allen von ihm bereitgestellten Inhalten die erforderlichen Rechte besitzt und dass die Inhalte keine Rechte Dritter verletzen. Er stellt RNMS Studios von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Zusicherung beruhen.
§ 4 Preise und Zahlung
- Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. RNMS Studios ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG; Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen.
- Bei Aufträgen mit einem Gesamtwert ab 300 Euro ist eine Anzahlung von 50 Prozent bei Auftragsbestätigung fällig. Die Produktion beginnt nach Eingang der Anzahlung. Der Restbetrag ist mit Fertigstellung fällig.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Barzahlung im Studio wird quittiert.
- Ratenzahlungen und Mengenrabatte sind nur bei Aufträgen ab drei Songs möglich und werden gesondert in Textform vereinbart; Ratenzahlung in höchstens sechs Raten, die Höhe eines Rabatts wird individuell festgelegt. Rabatte für Vorkasse gelten nur, wenn der gesamte Betrag in einer Zahlung eingeht.
- Bei Zahlungsverzug ist RNMS Studios berechtigt, die Herausgabe von Aufnahmen und Dateien bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten (§ 6) und weitere Leistungen von einer Vorauszahlung abhängig zu machen.
§ 5 Termine, Stornierung, Nichterscheinen
- Gebuchte Studiotermine sind verbindlich.
- Der Kunde kann einen Termin bis 72 Stunden vor Beginn kostenfrei in Textform absagen oder verschieben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird eine pauschale Ausfallgebühr von 180 Euro je Termin fällig; bei Festpreisaufträgen zusätzlich zum vereinbarten Preis, der Termin wird nachgeholt. Die erste kurzfristige Absage innerhalb eines Auftrags ist kostenfrei. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass RNMS Studios kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
- Für Event-Sessions (zum Beispiel Junggesellenabschiede, Kindergeburtstage) gilt eine Frist von 14 Tagen; bei späterer Absage werden 50 Prozent, bei Absage innerhalb von 7 Tagen vor dem Termin oder bei Nichterscheinen 100 Prozent fällig.
- Muss RNMS Studios einen Termin aus Gründen absagen, die es zu vertreten hat (zum Beispiel Krankheit, Technikausfall), wird ein Ersatztermin angeboten. Bereits geleistete Zahlungen werden auf den Ersatztermin angerechnet oder auf Wunsch des Kunden erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, soweit nicht § 9 etwas anderes bestimmt.
§ 6 Nutzungsrechte und Eigentumsvorbehalt an Aufnahmen
- Alle von RNMS Studios erstellten Aufnahmen, Mixe, Master, Produktionen und sonstigen Arbeitsergebnisse (nachfolgend „Produktionen“) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus dem jeweiligen Auftrag geschuldeten Beträge im Eigentum von RNMS Studios. Bis dahin darf der Kunde Produktionen weder veröffentlichen, vervielfältigen, verbreiten, öffentlich zugänglich machen, an Dritte weitergeben noch in anderer Weise nutzen. Das gilt auch für Vorabversionen, Rohmixe und Hörbeispiele, die dem Kunden zur Abstimmung überlassen werden.
- Mit vollständiger Bezahlung räumt RNMS Studios dem Kunden das räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den Produktionen ein, soweit Rechte von RNMS Studios als Tonträgerhersteller oder als Urheber (zum Beispiel an Beats, Arrangements oder Kompositionen von RNMS Studios) betroffen sind. Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere die Veröffentlichung auf Streaming-Plattformen, auf Tonträgern, in Videos und auf Social Media. Es ist einfach, also nicht ausschließlich, soweit nicht in Textform ein ausschließliches Nutzungsrecht vereinbart wurde.
- Rechte an vom Kunden eingebrachten Werken (Texte, Kompositionen, Darbietungen) bleiben beim Kunden. Soweit RNMS Studios an Komposition oder Text mitwirkt (zum Beispiel beim Erstellen von Beats oder Melodien), wird die Aufteilung der Urheberanteile und etwaiger GEMA-Anteile gesondert in Textform vereinbart; ohne Vereinbarung gilt die gesetzliche Regelung.
- Eine Nutzung der Produktionen vor vollständiger Bezahlung stellt eine Verletzung der Rechte von RNMS Studios dar. In diesem Fall kann RNMS Studios neben der Zahlung der offenen Vergütung Unterlassung und Schadensersatz verlangen und die Entfernung der Produktionen von allen Plattformen fordern.
- Projektdateien (zum Beispiel DAW-Projekte, Einzelspuren, Stems, Presets) sind nicht Bestandteil der Leistung und verbleiben bei RNMS Studios, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart und vergütet wurde. Der Kunde erhält die vereinbarten Ergebnisdateien (in der Regel Master als WAV und MP3).
- RNMS Studios bewahrt Projektdateien und Aufnahmen nach Abschluss des Auftrags für mindestens 6 Monate auf. Eine Pflicht zur dauerhaften Archivierung besteht nicht; der Kunde sichert die ihm übergebenen Dateien selbst.
§ 7 Nennung und Referenz
- RNMS Studios darf den Kunden und die Produktion nach Veröffentlichung als Referenz nennen (Künstlername, Songtitel, Cover, Verlinkung) und kurze Ausschnitte von bis zu 30 Sekunden zu Demonstrationszwecken verwenden, zum Beispiel auf der Website und in Social Media. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform widersprechen; die Nennung wird dann für die Zukunft eingestellt.
- Der Kunde nennt RNMS Studios bei Veröffentlichungen in den Credits in üblicher Form (zum Beispiel „Recorded, mixed and mastered at RNMS Studios, Bielefeld“), soweit die Plattform Credits vorsieht.
§ 8 Foto- und Videoaufnahmen im Studio
- RNMS Studios fertigt während Sessions und Events gelegentlich Foto- und Videoaufnahmen für die eigene Öffentlichkeitsarbeit an. Aufnahmen, auf denen Kunden oder Gäste erkennbar sind, werden nur mit deren vorheriger Einwilligung veröffentlicht. Bei Minderjährigen ist die Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
- Eigene Aufnahmen des Kunden im Studio sind für private Zwecke erlaubt. Eine kommerzielle Nutzung von Aufnahmen, die Räume, Technik oder Mitarbeitende von RNMS Studios zeigen, bedarf der Zustimmung von RNMS Studios.
§ 9 Haftung
- RNMS Studios haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, und nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- RNMS Studios haftet nicht für den Verlust von Daten und Aufnahmen, soweit der Schaden darauf beruht, dass der Kunde übergebene Dateien nicht gesichert hat.
- Für mitgebrachte Gegenstände des Kunden (Instrumente, Technik, Wertsachen) haftet RNMS Studios nur nach Maßgabe der Absätze 1 und 2.
§ 10 Pflichten bei Nutzung des Studios, Events, Minderjährige
- Der Kunde und seine Begleitpersonen behandeln Räume und Technik pfleglich und befolgen die Anweisungen von RNMS Studios. Für Schäden, die der Kunde oder seine Begleitpersonen schuldhaft verursachen, haftet der Kunde.
- In den Studioräumen gilt Rauchverbot. Der Konsum von Alkohol ist nur nach Absprache und in Maßen gestattet; RNMS Studios kann Personen, die den Ablauf stören oder alkoholisiert sind, von der Session ausschließen, ohne dass ein Anspruch auf Rückzahlung entsteht.
- Bei Kindergeburtstagen und anderen Veranstaltungen mit Minderjährigen bleibt die Aufsichtspflicht bei den Erziehungsberechtigten oder den von ihnen beauftragten Begleitpersonen. Mindestens eine volljährige Begleitperson muss während der gesamten Veranstaltung anwesend sein. RNMS Studios übernimmt keine Aufsichtspflicht.
- Die stundenweise Überlassung des Studios ohne Tontechniker (Studiovermietung) erfolgt auf Grundlage eines gesonderten Mietvertrags, der diesen AGB vorgeht.
§ 11 Online-Mixing und digitale Lieferung
- Beim Online-Mixing übermittelt der Kunde seine Dateien über den von RNMS Studios genannten Weg (zum Beispiel Upload-Link). Die Lieferzeit beginnt mit vollständigem Eingang aller Dateien, der Anzahlung und aller nötigen Angaben.
- Die Lieferung erfolgt digital per Download-Link. Mit Bereitstellung des Links gilt die Leistung als erbracht. Der Kunde prüft die Lieferung innerhalb von 14 Tagen und meldet Beanstandungen in Textform; danach gilt die Leistung als abgenommen, sofern kein versteckter Mangel vorliegt.
§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher
- Verbrauchern steht bei Verträgen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (zum Beispiel Website, E-Mail, WhatsApp) geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular ist auf der Website abrufbar und wird dem Kunden mit der Auftragsbestätigung übermittelt.
- Kein Widerrufsrecht besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag einen bestimmten Termin oder Zeitraum vorsieht (zum Beispiel gebuchte Studio-Sessions, Junggesellenabschiede, Kindergeburtstage), sowie nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB bei Leistungen, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden. Das Widerrufsrecht erlischt ferner, wenn RNMS Studios die Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erbracht hat.
§ 13 Datenschutz
RNMS Studios verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nur zur Durchführung des Vertrags und nach den gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf rnms-studios.de.
§ 14 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit der Verbraucher dadurch nicht den Schutz zwingender Vorschriften des Staates verliert, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Bielefeld.
- RNMS Studios ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.